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Fachwissen
Aktuelles rund um das Thema Steuern und Pflege

Zurück zur Newsübersicht NEWS: 100%Pflege.Steuerberatungsgesellschaft mbH 11.11.2022 15:10:21 Uhr

Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 Euro steuerfrei

Am 25.10.2022 wurde im Bundesgesetzblatt das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz" verkündet. Neben der Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen ist auch die Inflationsausgleichsprämie Teil des Entlastungspakets: Arbeitgeber/-innen erhalten die Möglichkeit ihren Beschäftigten durch eine zusätzliche Zahlung eine Prämie von bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren.

Relevante Eckpunkte sind unter anderem:

1. Der Begünstigungszeitraum ist befristet - vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
2. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber/-innen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
3. Es handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen an alle Arbeitnehmer/-innen ausgezahlt werden kann.
4. Eine Zahlung an Minijobber ist ebenfalls möglich und wird nicht auf die Minijobgrenze angerechnet.
5. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
6. Die Prämie wird, anders als beim Pflegebonus oder der Energiepreispauschale, nicht refinanziert
und stellt eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers dar.

Für weitere Details erwarten wir das Erscheinen der FAQ’s der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Frage zur Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie.